Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, in denen du die Brille doch als Werbungskosten absetzen kannst:
- Du bist auf eine Brille angewiesen und kannst nachweisen, dass sich deine Augen durch die berufliche Tätigkeit oder durch einen Arbeitsunfall verschlechtert haben.
- Du trägst die Brille zum Schutz deiner Augen wie zum Beispiel im Labor, auf einer Baustelle oder in einer Zahnarztpraxis. In diesem Fall kannst du die Schutzbrille steuerlich als Werbungskosten absetzen, selbst wenn sie zusätzlich deine Sehschwäche korrigiert.
Weitere Sehhilfen von der Steuer absetzen
Nun weißt du, in welchen Fällen du deine Brille von der Steuer absetzen kannst. Aber wie sieht es eigentlich mit anderen Sehhilfen aus? Wir geben dir einen schnellen Überblick.
- Sonnenbrille: Genauso wie eine normale Brille, kannst du auch eine Sonnenbrille oder eine selbsttönende Brille als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, wenn diese eine Sehstärke haben. Es gelten dabei die gleichen Bedingungen wie für normale Brillen.
- Arbeitsplatzbrille: Eine Arbeitsplatzbrille gilt nicht als Arbeitsmittel, sondern als medizinisches Hilfsmittel. Daher kannst du diese wie alle anderen Brillen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
- Kontaktlinsen: Wenn du Kontaktlinsen anstatt einer Brille trägst, kannst du diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Auch hier benötigst du wieder ein Attest und die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten sein.
Wo trage ich meine Brille in der Steuererklärung ein?
Manche Steuer-Apps fragen direkt nach den Kosten deiner Brille. Wenn du deine Steuererklärung selbst machst, dann findest du auf Seite 3 des Mantelbogens “Andere außergewöhnliche Belastungen”. Dort trägst du in den meisten Fällen die Kosten deiner Brille ein. Sollte es sich bei deiner Brille um ein Arbeitsmittel handeln, kannst du sie in der Anlage N als “Werbungskosten” eintragen.
Die häufigsten Fragen zum Thema
Da das Thema Steuern sehr komplex ist, gibt es dazu allerhand verschiedener Fragen. Wir haben die häufigsten Fragen für euch beantwortet.
Kann ich als Rentner:in die Brille von der Steuer absetzen?
Auch Rentner:innen können eine Brille als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, da es sich hierbei um eine Ausgabe für die Gesundheit handelt. Die Brille muss dafür ärztlich verschrieben und die individuelle Belastungsgrenze überschritten sein.
Kann auch eine Brille ohne Stärke von der Steuer abgesetzt werden?
Leider kannst du keine Brille ohne Stärke von der Steuer absetzen, da es sich hierbei nur um ein Accessoire und um keine medizinische Notwendigkeit handelt. Dasselbe gilt für Sonnenbrillen ohne Stärke und auch für farbige Kontaktlinsen, die keine Fehlsichtigkeit korrigieren.
Kann man so viele Brillen steuerlich absetzen wie man möchte?
Sollte deine Brille kaputtgehen, brauchst du eine neue und kannst diese auch steuerlich absetzen. Solange deine Forderungen in der Steuererklärung plausibel sind, kannst du auch mehr als eine Brille im Jahr absetzen. Bei einer zu großen Anzahl an Brillen kann das Finanzamt aber durchaus stutzig werden und wenn du keine plausible Rechtfertigung für die vielen Brillenkäufe hast, ist es möglich, dass mehrere Sehhilfen nicht akzeptiert werden.
Kann ich die Brille meines Kindes steuerlich absetzen?
Wenn dein Kind eine Brille braucht und die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, kannst du diese als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung mitangeben.