Werden auch Kontaktlinsen von der Krankenkasse übernommen?
In der Regel bezahlt die Krankenkasse zuerst formstabile Kontaktlinsen. Verträgst du diese nicht, ist aber ein Umstieg auf weiche Linsen möglich, bedarf jedoch einer besonderen Begründung. Ein ausreichender Trageversuch mit formstabilen Linsen muss erfolglos durchgeführt worden sein.
Da Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen nicht ununterbrochen getragen werden sollen, ist bei Kontaktlinsen die zusätzliche Verordnung von Brillengläsern möglich. Bei Alterssichtigkeit sind zusätzlich zu Kontaktlinsen Einstärkenbrillengläser für den Nahbereich verordnungsfähig.
Grundsätzlich trägt die Krankenkasse einen Zuschuss bei Vorliegen einer der folgenden Fehlsichtigkeiten:
- Kurzsichtigkeit (Myopie) mit Korrektionswerten von mehr als 8,00 Dioptrien
- Weitsichtigkeit (Hyperopie) mit Korrektionswerten von mehr als 8,00 Dioptrien
- Irregulärer Astigmatismus, wenn damit eine um mindestens 2 Visus-Stufen verbesserte Sehstärke gegenüber Brillengläsern erreicht wird
- Astigmatismus rectus und inversus ≥ 3,00 Dioptrien
- Astigmatismus obliquus (Achslage 45°+/- 30°, bzw. 135° +/- 30°) ≥ 2,00 Dioptrien
- Keratokonus (Fortschreitende Ausdünnung und kegelförmiger Verformung der Hornhaut)
- Aphakie (Linsenlosigkeit eines Auges)
- Aniseikonie > 7 %
Der Zuschuss zu Kontaktlinsen liegt laut Beschluss des GKV-Spitzenverbandes zwischen 23,95 Euro bis zu 212,70 Euro pro Kontaktlinse.
Werden vergrößernde Sehhilfen von der Krankenkasse bezahlt?
Optisch vergrößernde Sehhilfen werden eingesetzt, wenn eine Vergrößerung in der Nähe oder in der Ferne neben der Brille oder den Kontaktlinsen erforderlich ist. Dazu zählen Hand- und Standlupen, gegebenenfalls mit Beleuchtung, aber auch elektronisch vergrößernden Sehhilfen wie Bildschirmlesegeräte, elektronische Lupen, Kamerasysteme zur Schriftvergrößerung und spezielle Bedienhilfen. Vergrößerende Sehhilfen können bei Bedarf vom Augenarzt verordnet werden und werden dann auch von der Krankenkasse bezuschusst. Der Zuschuss zu vergrößernden Sehhilfen liegt laut Beschluss des GKV-Spitzenverbandes zwischen 16,15 Euro bis zu 464,00 Euro.
Wann bekomme ich eine neue Brille von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkasse bezahlt dir nur erneut eine Brille, wenn sich deine Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat. Wünschst du dir allein aus ästhetischen Gründen ein neues Modell oder willst dir eine Zweitbrille zulegen, musst du für die Kosten selbst aufkommen. Geht deine Brille kaputt, kannst du aber einen Zuschuss für die Reparatur oder Neuanschaffung von der Krankenkasse bekommen.
Kostenübernahme deiner Brille durch private Krankenkassen
Private Krankenkassen funktionieren etwas anders als gesetzliche. Bei ihnen kannst du eine Brillenzusatzversicherung abschließen. Dann hast du, je nachdem bei welcher privaten Versicherung du bist, alle zwei Jahre Anspruch auf eine neue Brille bzw. neue Gläser. Verschlechtert sich dein Sehvermögen, erhältst du auch vor Ablauf dieser Zeit Leistungen. In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine einheitliche Regelung gibt es hierfür nicht. Auch wenn du gesetzlich versichert bist, kannst du dich natürlich für eine private Brillenzusatzversicherung entscheiden.