Polizist:in
Für die Zulassung zum Polizeiverzugsdienst müssen nicht nur formale Voraussetzungen erfüllt werden, sondern auch eine gesundheitliche Eignung bescheinigt werden. Diese setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und sieht in manchen Bereichen je nach Bundesland unterschiedlich aus. In einem stimmen die Anforderungen aber alle überein: Für den Polizeidienst musst du auch ohne Brille ausreichend gut sehen.
Das bedeutet, dass deine Sehleistung ohne Sehhilfe auf jedem Auge über einem Visus von 0,3 liegen muss. Bist du unter 20 Jahren alt, dann ist sogar ein minimaler Visus von 0,5 vorgeschrieben. Mit einer Sehhilfe darf der Wert nicht unter einem Visus von 0,8 liegen. Weitere Ausschlusskriterien sind beispielsweise eine Rot-Grün-Schwäche oder ein zu hoher Augendruck.
Im Polizeidienst dürfen keine Kontaktlinsen getragen werden und auch Intraokularlinsen sind ein Ausschlussgrund für die Aufnahme bei der Polizei. Das heißt aber nicht, dass du bei einer niedrigeren Sehleistung auf die Karriere bei der Polizei verzichten musst. Mit einer Laserbehandlung darf das Sehvermögen bei Kurzsichtigkeit um bis zu 5 Dioptrien und bei Weitsichtigkeit um maximal 3 Dioptrien korrigiert worden sein.